

05.11.24 –
Vortragsreihe "Erben und Vererben" fand regen Anklang.
Bereits im Mai dieses Jahres fand auf Einladung der Linzer „Grünen“ in der Rösterei LeNoKo ein sehr angeregter Austausch zum Thema „Erben und Vererben“ zwischen Rechtsanwalt Dr. Jan Kralitschka aus Bad Honnef und Rechtspflegerin Nicole Hammerstein, Nachlassgericht Linz, statt. Rufe nach einer Wiederholung wurden laut.
Nachdem Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Weiler aus Linz als Fachanwältin für Erbrecht gewonnen werden konnte, wurde der Vortrag nun am 10. Oktober mit ihr wiederholt.
Was ist ein „JamesDeanTestament“? Die Erblasser wissen oft nicht, was sie tun, wenn sie eigenhändig ein Testament verfassen. Es ist daher in jedem Fall ratsam, einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und nicht ohne genauere Prüfung Vorlagen aus dem Internet zu nutzen. Diese seien oft nicht rechtssicher und eindeutig formuliert, sodass der Wille des Erblassers durch das Nachlassgericht ermittelt werden muss. Dies führt dann nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Personen.
Form und Inhalt bei der Gestaltung eines Testaments und warum „vererben“ nicht dasselbe ist wie „vermachen“, wurde durch die Vortragenden ausführlich erläutert. Geklärt wurde auch, was die gesetzliche Erbfolge vorsieht und warum der Pflichtteil die Testierfreiheit einschränkt.
In jedem Fall sei es ratsam, ein Testament zu verfassen, ob notariell oder handgeschrieben. Ohne Testament entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, die ein hohes Konfliktpotenzial birgt.
Einblicke in die Praxis bei Auslandsbezug rundeten den sehr informativen und angeregten Austausch ab.
Einig waren sich Gäste und Veranstalter, dass zu diesem Thema ein großes Interesse an weiteren Veranstaltungen besteht.
Kontakt Rechtsanwältin Dr. Katharina Weiler in Linz:
Telefon: 02644 80 99 728
Mobil: 0175 99 38 501
E-Mail: mail@weiler.legal.
Fotoquelle: Peter Bäumle-Courth
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