BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unkel-Linz-Bad Hönningen

Vorsorgevollmacht & Co. interessierte Viele

20.02.25 – von Nicole Hammerstein

Notar Dr. Florian Spitzer zu „Vorsorgevollmacht und Co.“ am 20.
Februar 2025 in der Kaffeerösterei Linz


Kein Platz blieb mehr frei! Auf Einladung der Linzer „Grünen“ lauschten 25 Personen den Ausführungen des ortsansässigen Notars zu
diesem für die Bürger so wichtigen Thema. So wurde schnell klar: Wenn ich meine Angelegenheiten aufgrund Alter oder Krankheit nicht
mehr alleine regeln kann, ist es von großer Bedeutung, eine Vorsorgevollmacht errichtet zu haben. Der Bevollmächtigte trifft dann bei wichtigen ärztlichen Eingriffen die Entscheidung gemäß
meiner Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung halte ich schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen ich wünsche und welche nicht.


Ohne Vorsorgevollmacht wird in diesen Fällen häufig die gerichtliche Anordnung einer Betreuung erforderlich. Ein gerichtlich bestellter Betreuer hat dem Betreuungsgericht jährlich einen Bericht, weiter entfernte Verwandte und Berufsbetreuer zudem eine jährliche Rechnungslegung, vorzulegen. Zudem benötigt der Betreuer bei einigen Entscheidungen, wie z.B. dem Verkauf eines Grundstücks die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Auch kann durch die Vollmacht bestimmt werden, wer ggf. zum
Betreuer bestellt werden soll – und wer besser nicht, sog. Betreuungsverfügung.


Ob und wem ich eine Generalvollmacht – auch über den Tod hinaus - erteile, sollte ich gut prüfen, denn Vorsicht: Mit Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte schon zu Lebzeiten und sofort das Haus verkaufen, auch kann er über das gesamte Bankguthaben verfügen und sich dann in den Flieger nach Südamerika setzen...


Wie errichte ich nun eine Vorsorgevollmacht (mit oder ohne Patientenverfügung, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung)?


Herr Dr. Spitzer erläutert die Möglichkeiten:

 

  1. Der Notar entwirft den Text und beurkundet die Erklärung.
  2. Ich entwerfe den Text und der Notar fertigt eine öffentliche Beglaubigung meiner Unterschrift (in Rheinland-Pfalz sind neben dem Notar auch die Bürgermeister und Verwaltungsbehörden zur Unterschriftsbeglaubigung befugt).
  3. Ich entwerfe den Text und lasse die Unterschrift nicht beglaubigen.


Herr Dr. Spitzer weist jedoch darauf hin, dass es unbedingt ratsam ist, die Unterschrift zumindest beglaubigen zu lassen, da sonst keine Grundstückbelastungen oder -verkäufe möglich sind. Auch findet die
Vollmacht in beglaubigter oder beurkundeter Form mehr Akzeptanz. Bei der Unterschriftsbeglaubigung überzeugt sich die beglaubigende Person von der Identität und bei der Beurkundung überzeugt sich der
Notar zusätzlich von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Das Bundesjustizministerium stellt einen stets aktualisierten Vordruck 
auf der Website zur Verfügung: https://www.bmj.de/.


Kontakt Notar Dr. Florian Spitzer:
Kirchplatz 6, 53545 Linz
Telefon: +49 (0) 2644 – 2004
E-Mail: info@notar-spitzer.de

Nächste Veranstaltung in der Rösterei LeNoKo in Linz am 20. März
2025:

Elfriede Liebich aus Bad Hönningen stellt ihren Kriminalroman „Jetzt
oder nie“ vor. 

Kontakt für Anregungen: kultur@gruene-linz.de

Kategorie

Linz

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